Während die Namensgebung der Praxis, auch an die umgangssprachliche Verwendung des Begriffs „Causa“ – einer Rechtssache angelehnt ist, geht dessen Bedeutung für unser Selbstverständnis hierüber hinaus. Auch als Begriff für eine Wirkung ursächlichem Sachverhalt, gedenken wir mit größter Sorgfalt zu ergründen.
Mit der Erfüllung dieser Leistungen, erbringen wir einen essentiellen Beitrag zur Beurteilung verschiedener Fallkonstellationen im Familien- und Sozialrecht zum Wohle des Kindes. Geleitet werden wir durch den Selbstanspruch Entscheidungshilfen bereitzustellen, die den Anforderungen an die besondere Tragweite familienrechtlicher Streitfälle gerecht werden.
Unsere Experten, mit Qualifikationen aus den Fachrichtungen Psychologie, Sozial-Pädagogik und Soziologie, beanspruchen, auf Basis wissenschaftlicher Standards und durch systemisch-lösungsorientiertes Vorgehen, ein hohes Maß an Nachvollziehbarkeit und Gewissheit zu erzielen.