FAMILIENHILFE

Die sozialpädagogische Familienhilfe versteht sich als Schwerpunkt der Jugendhilfemaßnahme nach § 31 SGB VIII und gehört zu den Hilfen zur Erziehung (§27 SGB VII), welche beim zuständigen Jugendamt beantragt werden können.

 

Im Auftrag des Jugendamtes oder eines freien Trägers unterstützen, begleiten und betreuen wir Familien in der Wahrnehmung ihrer Erziehungsaufgaben, der Bewältigung von Alltagsschwierigkeiten und der Lösung von Konflikten und Krisen mit Ämtern und Institutionen. Diese Art der Hilfe versteht sich in der sozialen Arbeit als Hilfe zur Selbsthilfe und erfordert auf lange Sicht die Mitarbeit der Familie.

 

Unsere Erfahrung erstreckt sich in diversen Bereichen wie :

 

• Kindeswohlgefährdung
• Strittige Eltern (Paar- und Elternebene)
• Verselbständigung von Jugendlichen
• Psychische Störungen/Verhaltensauffälligkeiten bei Kindern
• Häusliche Gewalt
• Drogen- und Medikamentenmissbrauch
• Geistige und körperliche Behinderung
• Sexueller Missbrauch / inzestuöse Familienstrukturen
• Integrationsschwierigkeiten

 

Durch ein von uns entwickeltes Zielmonitoring arbeiten wir hilfeplan – und ressourcenorientiert und dokumentieren gemeinsam mit den Familien etwaige Fortschritte innerhalb der gemeinsamen Arbeit.
Unseren Klienten begegnen wir wertschätzend, kultursensibel und handeln transparent und im Einvernehmen der Familie. Dabei ist es uns besonders wichtig immer das Wohl des Kindes im Blick zu behalten.
Unsere Arbeitsweise basiert auf systemischen (Interventions-) Methoden, wertschätzender Gesprächsführung und Netzwerkarbeit mit Schulen, Behörden und anderen Institutionen.

 

Unsere Fälle werden in regelmäßigen Abständen anonym supervidiert.