GUTACHTEN

Wenn das Kindeswohl in konflikthaften Trennungs- und Scheidungsfamilien oder gar durch mangelnde elterliche Fürsorge nicht gesichert sein könnte, verbleibt nur noch die Möglichkeit einer juristischen Klärung über das zuständige Familiengericht.

 

Aufgrund der Bedeutung juristischer Entscheidungen für das gegenwärtige und zukünftige Wohl von Kindern und der unklaren Beweislage, beauftragt das zuständige Familiengericht Sachverständige, um entscheidungsrelevante Erkenntnisse, für einen Beweisbeschluss in Form von Gutachten, zu erlangen.
Konkret wird diese Art von Gutachten dann benötigt, wenn im gerichtlichen Verfahren familienrechtliche Fragestellungen betreffend

 

• strittiger elterlicher Sorge und Umgang bei Scheidung/Trennung sowie

• Gefährdung des Kindeswohls

 

Von der jeweiligen Fragestellung ausgehend, erarbeiten wir dann Entscheidungshilfen in Form von Gutachten für das zuständige Familiengericht. Ebenfalls übernehmen wir die Gutachtenerstellung für Jugendämter, bevor es zu einer gerichtlichen Klärung kommen muss.

 

Seit 2012 erstellen wir Gutachten, nach bestem Wissen und Gewissen. Wir legen dabei großen Wert darauf, dass wir nicht ausschließlich als Gutachter im diagnostischen Bereich arbeiten, sondern auch aktiv innerhalb der Familienhilfe fungieren und dadurch nicht den Praxisbezug verlieren. Auch ständige Weiterbildungen im Bereich des Familienrechts, der Pädagogik und Psychologie und der kollegiale Austausch innerhalb unseres Teams und der Supervision, ermöglichen uns auf dem aktuellen Stand der Dinge zu bleiben und unsere eigenen Anteile zu reflektieren.

 

Besonders unter der Berücksichtigung, dass laut einer Studie der Fernuniversität Hagen im Juli 2014, bisherige Gutachten gravierende Mängel aufwiesen oder  gar die fachlichen Mindestkriterien nicht erfüllten, sehen wir es nicht nur als Aufgabe, sondern als unsere Pflicht qualitativ und wissenschaftlich hochwertige Gutachten zu erstellen.

Daher umfasst unsere Konzeption folgende  Richtlinien, die für die Erstellung eines Gutachtens von großer Bedeutung sind:

• Bildung von fachlichen Arbeitshypothesen (psychologische Fragestellung)
• Einsatz von diagnostischen Verfahren, die ausschließlich die Beweisfragen und abgeleitete Hypothesen begründen können.
• Interventionsdiagnostik und lösungsorientierte Begleitung / Mediation (statt alleiniger Statusdiagnostik) mit dem Ziel der einvernehmlichen Lösung innerhalb der Begutachtung
• Ausführliche und standardisierte Explorationsgespräche ( bis zu 5 Gespräche mit den Kindeseltern oder Bezugspersonen)
• Exploration des sozialen Umfeldes (Kindergarten, Schule, Institutionen)
• Standardisierte Verhaltens- und Umgangsbeobachtungen zwischen Kind und Kindeseltern

Dabei richten wir uns an die Qualitätsstandards wie „Inhaltliche Anforderungen an Sachverständigengutachten in Kindschaftssachen“, welche im August 2015 vom Oberlandesgericht Celle erarbeitet wurde und der gängigen, in der Rechtsprechung operationalisierten Unterpunkte, wie

 

1. Kontinuität
2. Förderungskompetenz
3. Kindeswille
4. Kindliche Bindung
5. Geschwisterlichkeit

Aus erziehungswissenschaftlicher Sicht ergänzen wir diese Unterpunkte in Sachverständigengutachten gleichwertig um weitere Untersuchungspunkte.

 

Auf Anfrage erhalten Familiengerichte und Jugendämter eine ausführliche Darstellung unserer Konzeption und der methodischen Vorgehensweise.


Abhängig von der ausgehenden Situation des Kindes und seinem derzeitigen Begleitumstand, ist es uns in der Regel möglich ein Gutachten innerhalb von drei Monaten zu erstellen.

Bei nicht ausreichenden Sprachkenntnissen der Beteiligten ziehen wir gegebenenfalls einen Übersetzer mit pädagogischen oder psychologischen Kenntnissen hinzu. Dadurch wird eine sinngemäße, gebräuchliche oder gefühlsmäßige Übersetzung besser vermittelt.


Fahrtzeiten und Fahrtkosten berechnen wir nur in Hessen und verfügen bundesweit über Räumlichkeiten zur Durchführung der Explorationsgespräche.