Wenn das Kindeswohl in konflikthaften Trennungs- und Scheidungsfamilien oder gar durch mangelnde elterliche Fürsorge nicht gesichert sein könnte, verbleibt nur noch die Möglichkeit einer juristischen Klärung über das zuständige Familiengericht.
Aufgrund der Bedeutung juristischer Entscheidungen für das gegenwärtige und zukünftige Wohl von Kindern und der unklaren Beweislage, beauftragt das zuständige Familiengericht Sachverständige, um entscheidungsrelevante Erkenntnisse, für einen Beweisbeschluss in Form von Gutachten, zu erlangen.
Konkret wird diese Art von Gutachten dann benötigt, wenn im gerichtlichen Verfahren familienrechtliche Fragestellungen betreffend
• strittiger elterlicher Sorge und Umgang bei Scheidung/Trennung sowie
• Gefährdung des Kindeswohls
Von der jeweiligen Fragestellung ausgehend, erarbeiten wir dann Entscheidungshilfen in Form von Gutachten für das zuständige Familiengericht. Ebenfalls übernehmen wir die Gutachtenerstellung für Jugendämter, bevor es zu einer gerichtlichen Klärung kommen muss.
Seit 2012 erstellen wir Gutachten, nach bestem Wissen und Gewissen. Wir legen dabei großen Wert darauf, dass wir nicht ausschließlich als Gutachter im diagnostischen Bereich arbeiten, sondern auch aktiv innerhalb der Familienhilfe fungieren und dadurch nicht den Praxisbezug verlieren. Auch ständige Weiterbildungen im Bereich des Familienrechts, der Pädagogik und Psychologie und der kollegiale Austausch innerhalb unseres Teams und der Supervision, ermöglichen uns auf dem aktuellen Stand der Dinge zu bleiben und unsere eigenen Anteile zu reflektieren.
Besonders unter der Berücksichtigung, dass laut einer Studie der Fernuniversität Hagen im Juli 2014, bisherige Gutachten gravierende Mängel aufwiesen oder gar die fachlichen Mindestkriterien nicht erfüllten, sehen wir es nicht nur als Aufgabe, sondern als unsere Pflicht qualitativ und wissenschaftlich hochwertige Gutachten zu erstellen.